Neues kirchliches Arbeitsrecht im Bistum Hildesheim
Hildesheimer Erklärung: Segen für diese Welt.
Nachdem der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) im November eine neue Grundordnung beschlossen hat, lässt Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ jetzt für das Bistum Hildesheim Taten folgen. Zum 1. Januar 2023 tritt die reformierte Grundordnung des kirchlichen Dienstes für alle Beschäftigten des Bistums und der Caritas inkraft. Mit diesem Schritt werden erste Forderungen der Bewegung Out in Church, die Anfang diesen Jahres mit einer großen Reportage in der ARD an die Öffentlichkeit ging, umgesetzt und normativ verankert. Im Rahmen von Out in Church hatten sich mehr als 100 Mitarbeiter*innen der verschiedenen Bistümer und kirchlichen Einrichtungen geoutet.
Der Diözesanrat der Katholik*innen im Bistum Hildesheim hat die Bewegung von Anfang an unterstützt und sich für die Umsetzung der Forderungen der Bewegung eingesetzt. Aber auch schon vor dem Coming Out im Rahmen von Out in Church hat sich der Diözesanrat klar positioniert. Ende März 2020 veröffentlichte er gemeinsam mit vielen Verbänden und Institutionen im Bistum die Hildesheimer Erklärung: Segen für diese Welt.
Der Vorsitzende des Diözesanrats Dr. Christian Heimann begrüßt die Reformen: "Wir unterstützen es voll und ganz, dass das Thema endlich angegangen wird – Vielfalt ist eine Stärke unserer Kirche".
Aber auch an der neuen Grundordnung gibt es Kritik. Sie nehme nach wie vor Trans- und Intermenschen nicht in den Blick und bleibe bei einem rein binären Geschlechtsverständnis.
Die Pressemeldung des Bistums Hildesheim finden Sie hier.